Gudruns mobiler Tierpflegeservice und Pension

 

Startseite

über mich

Angebote

Kontakt

Impressum

AGBs

 

  

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Die Tiere werden nur mit einem aktuellen Impfschutz in Obhut genommen. Der Nachweis erfolgt an Hand des Impfpasses, der bei der Abgabe des Tieres vorliegen muss und während des Aufenthaltes des Tieres in der Pension verbleibt. Des Weiteren müssen die Tiere über einen aktuellen Schutz gegen Ektoparasiten verfügen und die letzte Wurmkur darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen. Die Aussage des Tierhalters hierüber gilt als verbindlich. Katzen sollen gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen sowie bei Freigängern gegen Tollwut geimpft wurden sein. Hunde sollen gegen Parvovirode, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut geimpft sein. Kaninchen müssen gegen Myxomatose geimpft sein.

2. Voraussetzung für die Aufnahme der Katzen ist seine Kastration, entsprechendes Alter  vorausgesetzt. 

3. Die Tiere dürfen nicht akut erkrankt sein.

4. Im Krankheitsfall wird der Mobile Tierpflegeservice und Pension Gudrun Hankel nach eigenem  verantwortungsvollen Ermessen das erkrankte Tier einem Tierarzt eigener Wahl vorstellen, der über die weitere Behandlung entscheidet. Die Kosten für die Behandlung sowie die Medikamente sind vom Eigentümer des Tieres zu tragen und werden, sofern sie von diesem gegenüber dem Tierarzt nichtdirekt beglichen werden, bei Abholung des Tieres zur Zahlung an den Mobilen Tierpflegeservice und Pension Gudrun Hankel fällig.

5. Die in Obhutnahme des Tieres erfolgt, soweit gesetzlich zulässig, unter ausdrücklichem Ausschluss jedweder Haftung für Schäden oder Verluste aller Art. Der Mobile Tierpflegeservice und Pension Gudrun Hankel übernimmt nicht das allgemeine Tierhalterrisiko einer Erkrankung des Tieres während der Zeit der in Obhutnahme.

6. Für eine optimale Betreuung der Tiere ist  der Mobile Tierpflegeservice und Pension Gudrun Hankel spätestens bei Aufnahme des Tieres über besondere Verhaltensweisen, Gewohnheiten und Bedürfnisse zu informieren.

7. Bei Aufnahme des Tieres werden vom Besitzer 50€ in den Impfpass gegen eine Quittung hinterlegt, die für eventuell auftretende Tierarztkosten verwendet werden . Die Bezahlung der Schlussrechnung erfolgt bei Abholung der/des Tiere/s

8. Der Eigentümer des Tieres schuldet den Betrag für die gesamte Zeit des Aufenthaltes der Tiere im Mobilen Tierpflegeservice und Pension Gudrun Hankel, auch wenn dessen Dauer den ursprünglich vereinbarten Zeitraum überschreitet. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.

9. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Aufbewahrungszeit um 6 Monate, ohne eine Information vom Eigentümer des Tieres sowie erfolgloser Kontaktversuche vom Mobilen Tierpflegeservice und Pension Gudrun Hankel, ist die Pension zur Weitervermittlung des Tieres berechtigt. Ansprüche des Eigentümers sind ausgeschlossen.

Gudrun Hankel